ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINES
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Caroline Monteiro und ihren Vertragspartnern bzw. Vertragspartnerinnen (nachfolgend Auftraggeber bzw. Auftraggeberin genannt).
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von Caroline Monteiro bestätigt.
Aufträge werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang, soweit sie von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen.
VERTRAGSGEGENSTAND
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer individuellen Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
Es steht Caroline Monteiro frei, auch für andere Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen tätig zu werden.
Das Vertragsverhältnis kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zustande. Der Leistungsumfang wird im Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag festgelegt.
VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Der Vertrag beginnt und endet zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende möglich.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig, wenn:
der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und trotz angemessener Nachfrist nicht leistet;
der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nach Vertragsabschluss in Vermögensverfall gerät (z. B. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).
LEISTUNGEN
Die Leistungen von Caroline Monteiro bestehen in unabhängiger und weisungsfreier Beratung sowie in der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin.
Die zu erbringenden Leistungen werden in der individuellen Vereinbarung oder im Angebot festgelegt.
Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Caroline Monteiro den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin darauf hinweisen. Eine Auftragserweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin trägt die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Caroline Monteiro verlässt sich auf die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine Überprüfung dieser Informationen ist nicht geschuldet.
Rechts- oder steuerberatende Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS BZW. DER AUFTRAGGEBERIN
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Werden erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht, kann Caroline Monteiro nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung den Vertrag fristlos kündigen.
VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Vergütung richtet sich nach den im individuellen Auftrag oder Vertrag festgelegten Preisen.
Caroline Monteiro ist berechtigt, Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Die erste Vorschussrechnung ist vor Beginn der Leistungserbringung auszugleichen.
Zahlungen sind spätestens sieben (7) Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Caroline Monteiro ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
HAFTUNG
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Haftung für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Caroline Monteiro haftet gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung entfällt, wenn der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zurückzuführen ist.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das UN-Kaufrecht.
Stand: März 2025