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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Caroline Monteiro– mit ihren Vertragspartner*innen – nachstehend Auftraggeber*innen – genannt.

Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht vorab schriftlich anerkannt wurden.

Aufträge von Caroline Monteiro werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
  2. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 
  3. Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistung(en) kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den / die Auftraggeber*in (Angebot) und dessen Annahme durch die Dienstleisterin zustande. 
  4. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Leistungen sind in der Rechnung beschrieben.

3. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

  1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von einem (1) Monat zum Monatsende vereinbart.
  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

I. der / die Auftraggeber*in mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

II. der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

4. LEISTUNGEN

  1. Die Tätigkeit bzw. Dienstleistung von Caroline Monteiro besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers bzw. der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
  2. Die von der Dienstleisterin zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag beziehungsweise der in der Rechnung aufgeführten Leistungen.  
  3. Die Dienstleisterin wird nach Vereinbarung und auf Anforderung den / die Auftraggeber*in in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
  4. Ist der Dienstleisterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den / die Auftraggeber*in unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  5. Die Dienstleisterin stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der / die Auftraggeber*in nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
  6. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
  7. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Caroline Monteiro den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Eine Auftragserweiterung kann aber auch dadurch erfolgen, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit schriftlich anfordert oder aber schriftlich zustimmt (auch per E-Mail).
  8. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Caroline Monteiro die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den / die Auftraggeber*in begleitet.
  9. Caroline Monteiro legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet. 
  10. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten sind als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
  11. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Caroline Monteiro und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers oder der Auftragsgeberin. Der / die Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem / der Auftraggeber*in und der Auftragnehmerin  einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der / die Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Caroline Monteiro für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS ODER DER AUFTRAGGEBERIN

  1. Der / die Auftraggeber*in stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  2. Erbringt der oder die Auftraggeber*in nach Aufforderung die ihm oder ihr obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Caroline Monteiro nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Der / die Auftraggeber*in bestätigt, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage stellen.

6. VERGÜTUNG

  1. Die Leistungen von Caroline Monteiro werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils geltenden Paket- oder Stundensätzen abgerechnet und vergütet.
  2. Caroline Monteiro ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
  3. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Caroline Monteiro berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung Caroline Monteiro den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Auftrag bzw. Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis vierteljährlich im Voraus fällig und berechnet, soweit nicht im Auftrag bzw. Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
  2. Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
  3. Die vereinbarte Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
  4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am siebten (7.) Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Caroline Monteiro angegebene Konto zu überweisen, Abschlussrechnungen sowie alle anderen Rechnungen sind spätestens am siebten (7.) Tag nach Fälligkeit zu überweisen.
  5. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, kommt der / die Auftraggeber*in durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Damit ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, mindestens aber 10% p.a. der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
  6. Ist der Auftraggeber oder die Auftraggeberin Verbraucher*in, kommt er /sie durch die Mahnung, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. 
  7. Der / die Auftraggeber*in darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der / die Kunde*in kein/e Verbraucher*in, ist er / sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine / ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. HAFTUNG

  1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Caroline Monteiro empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der / die Auftragnehmer*in die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. Die Auftragnehmerin haftet – sofern es sich beim Auftraggeber oder der Auftraggeberin um keine/n Verbraucher*in handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
  4. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (6.c) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  5. Die Haftung der Auftragnehmerin entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den / die Auftraggeber*in nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Caroline Monteiro gerügt wurden. 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Potsdam.
  4. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: April 2021

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