Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Caroline Monteiro (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Vertragspartnern bzw. Vertragspartnerinnen (nachfolgend „Auftraggeber" bzw. „Auftraggeberin"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und in Textform von der Auftragnehmerin bestätigt. Aufträge werden ausschließlich zu diesen AGB abgeschlossen und durchgeführt. Individuelle, einzelvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer individuellen Vereinbarung. Ein Arbeitsverhältnis wird hierdurch nicht begründet. Die Auftragnehmerin ist frei, auch für andere Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen tätig zu werden. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin zustande. Umfang und Inhalte ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt und endet zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.1 Kündigungsfristen

Sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wird, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Abweichende Kündigungsfristen können im jeweiligen Vertrag oder Produktangebot separat festgelegt werden und haben Vorrang vor dieser Regelung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

3.2 Fristlose Kündigung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch die Auftragnehmerin ist insbesondere möglich, wenn:

  • der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und trotz angemessener Nachfrist nicht leistet;
  • der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nach Vertragsabschluss in Vermögensverfall gerät (z. B. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).

4. Widerrufsrecht bei digitalen Produkten

4.1 Widerrufsrecht für Verbraucher (EU)

Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union haben bei digitalen Produkten (z. B. Online-Kurse, digitale Downloads, digitale Programme) ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

4.2 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte vorzeitig, wenn

  • der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass die Auftragnehmerin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und
  • die Auftragnehmerin dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags und der vorgenannten Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt hat.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Zugriff auf digitale Inhalte freigeschaltet, Downloads gestartet oder Inhalte des digitalen Produkts bereits genutzt wurden.

4.3 Verbraucher mit Aufenthalt in der Schweiz

Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz besteht nach schweizerischem Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Soweit die Auftragnehmerin gleichwohl ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumt, geschieht dies freiwillig und unter den jeweils im Angebot genannten Bedingungen.

4.4 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

5. Leistungen

Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen unabhängige Beratung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Zusätzliche Leistungen erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Ein konkreter Erfolg (z. B. eine bestimmte Medienveröffentlichung oder Reichweite) wird nicht geschuldet. Die Verantwortung für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen liegt beim Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin. Eine Rechts- oder Steuerberatung erfolgt nicht.

6. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber:innen

Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereit. Unterbleiben erforderliche Mitwirkungen trotz Fristsetzung in Textform, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Hierdurch entstehende Mehraufwände oder Verzögerungen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

8. Nutzungs- und Urheberrechte

An den von der Auftragnehmerin erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Texten, Konzepten, Pitches, Strategien) räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

9. Vertraulichkeit und Referenznennung

Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen und Geschäftsinterna der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nach Abschluss eines Projekts in angemessener Weise als Referenz zu nennen (z. B. Name, Logo, Projektbeschreibung), sofern der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin dem nicht in Textform widerspricht.

10. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Auskünfte und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Die Haftung entfällt, soweit Schäden auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin beruhen.

11. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht. Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm bzw. ihr dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er bzw. sie den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz bleiben die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts unberührt.

Verbraucherstreitbeilegung. Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2026